Für die Zwecke dieses Artikels und des Artikels 55 erteilt jeder Vertragsstaat seinen Gerichten oder anderen zust?ndigen Beh?rden die Befugnis, anzuordnen, dass Bank-, Finanz- oder Gesch?ftsunterlagen zur Verfügung gestellt oder beschlagnahmt werden.
七、為本條和本公約五十五條的目的,各締約國
應當使其法院或者其他主管機關有權(quán)下令提供或者扣押銀行記錄、財務記錄或者商業(yè)記錄。