Eine Konferenz der Vertragsstaaten wird frühestens vier Jahre und sp?testens sechs Jahre nach Inkrafttreten dieses übereinkommens zu dem Zweck abgehalten, die Wirkungsweise des Ausschusses zu überprüfen und in übereinstimmung mit dem in Artikel?44 Absatz 2 beschriebenen Verfahren zu entscheiden, ob es zweckdienlich ist, die überprüfung dieses übereinkommens in übereinstimmung mit den in den Artikeln 28 bis 36 bezeichneten Aufgaben einer anderen Stelle zu übertragen, ohne dabei irgendeine M?glichkeit auszuschlie?en.
約生效后至少四年但最多六年,應(yīng)舉行締約國(guó)會(huì)議,評(píng)估委員會(huì)
工作,并依照第四十四條第二款確定
程序,
不排除任何可能性
前提下,決定是否應(yīng)根據(jù)第二十八至三十六條規(guī)定
職能,將
約
監(jiān)督職能轉(zhuǎn)交給另一機(jī)構(gòu)。